Die Einhaltung des DSCSA verlangt von Arzneimittelherstellern, -ausgebern und -händlern (im Grunde von allen Beteiligten in der pharmazeutischen Lieferkette) die Einhaltung bestimmter bundes- und einzelstaatlicher Richtlinien, die Verbraucher und Patienten vor gefälschten, nachgemachten, illegal veränderten oder schädlichen Arzneimitteln schützen sollen.
Die Einhaltung der Vorschriften wird entlang der Lieferkette durch Prozesse wie Produktrückverfolgung, Verifizierung, Serialisierung, Quarantäne, erweiterte Lizenzierung sowie spezifische Ausnahmen und Befreiungen überwacht und durchgesetzt.