{"id":5129,"date":"2018-04-02T19:42:44","date_gmt":"2018-04-02T19:42:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.systechone.com\/?page_id=5129"},"modified":"2025-01-29T15:47:31","modified_gmt":"2025-01-29T20:47:31","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.systechone.com\/de\/terms\/","title":{"rendered":"NUTZUNGSBEDINGUNGEN"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5129\" class=\"elementor elementor-5129\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-631c406 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"631c406\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5daacc7 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"5daacc7\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-90da895 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"90da895\" data-element_type=\"widget\" data-no-translation=\"\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-faece46 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"faece46\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<table class=\"c24\"><tbody><tr class=\"c25\"><td class=\"c18\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><p class=\"c11 c19\"><span class=\"c16\">Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/p><\/td><td class=\"c18\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><p class=\"c23 c19\"><span class=\"c16\">Letzte Version vom<\/span><\/p><\/td><\/tr><tr class=\"c25\"><td class=\"c18\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><p class=\"c11 c19\"><span class=\"c16\">Pharmacontrol Electronic GmbH<\/span><\/p><\/td><td class=\"c18\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><p class=\"c19 c23\"><span class=\"c16\">\u00a06. Dezember 2024<\/span><\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><ol id=\"l1\"><li data-list-text=\"1.\"><h3>Geltungsbereich<\/h3><ol id=\"l2\"><li data-list-text=\"1.1.\"><p>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Pharmacontrol Electronic GmbH (\"<b>PCE\"<\/b>) und ihre Kunden (<b>\"Kunde\"<\/b>).<\/p><\/li><li data-list-text=\"1.2.\"><p>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten insbesondere f\u00fcr jeden Vertrag (<b>\"Vertrag\"<\/b>) \u00fcber den Verkauf bzw. die Lieferung von Waren (<b>\"Waren\"<\/b>) sowie Software (\"<b>Software<\/b>\").<\/p><\/li><li data-list-text=\"1.3.\"><p>Es gelten ausschlie\u00dflich die Gesch\u00e4ftsbedingungen von PCE. Abweichende, ihnen zuwiderlaufende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur dann Teil des Vertrags, wenn PCE ihre Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich im Rahmen des Auftrags auf seine eigenen Gesch\u00e4ftsbedingungen bezieht und PCE dem nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p><\/li><li data-list-text=\"1.4.\"><p>Verweise auf gesetzliche Bestimmungen dienen nur der Klarstellung. Selbst ohne diese Klarstellung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie nicht unmittelbar ge\u00e4ndert oder aus diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"2.\"><h3>Vertragsabschluss<\/h3><ol id=\"l3\"><li data-list-text=\"2.1.\"><p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben, sind die Angebote von PCE unverbindlich. Das gilt auch, wenn PCE dem Kunden Kataloge, technische Unterlagen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen geschickt hat, auch in elektronischer Form.<\/p><\/li><li data-list-text=\"2.2.\"><p>Ein Kundenauftrag \u00fcber Waren bzw. Software stellt ein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Sofern im Auftrag nicht anderweitig angegeben, ist PCE berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Eingang anzunehmen.<\/p><\/li><li data-list-text=\"2.3.\"><p>PCE erkl\u00e4rt ihre Annahme entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch die Lieferung der Waren bzw. der Software an den Kunden. Sofern nicht ausdr\u00fccklich andersweitig angegeben, schlie\u00dft \"schriftlich\" im Sinne dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen die schriftliche Form und die Textform (z. B. Brief oder E-Mail) ein. Gesetzliche Formvorschriften bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"2.4.\"><p>Mit der schriftlichen Genehmigung von PCE und vorbehaltlich der Zahlung einer Stornierungsgeb\u00fchr kann der Kunde seinen Auftrag vor dem Versand der Waren bzw. der Software oder vor Beginn des Dienstleistungsvertrags stornieren. PCE kann die Bestellung des Kunden stornieren oder eine Vorauszahlung verlangen, wenn der Kunde zugunsten seines Gl\u00e4ubigers Verm\u00f6genswerte \u00fcbertr\u00e4gt oder PCE Gr\u00fcnde zu der Annahme hat, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erf\u00fcllen will oder erf\u00fcllen kann. Wenn der Kunde seinen Auftrag gem\u00e4\u00df diesem Absatz 2.4 storniert, zahlt der Kunde an PCE deren angemessene Kosten und Aufwendungen (darunter Konstruktionskosten und Verpflichtungen gegen\u00fcber PCE-Lieferanten und Unterauftragnehmern, die PCE vor dem Eingang der Stornierungsmitteilung entstehen, zuz\u00fcglich der \u00fcblichen Gewinnmarge von PCE f\u00fcr \u00e4hnliche<\/p><p>Arbeiten. Die Stornierungsgeb\u00fchr wird von PCE festgelegt. Die Mindeststornierungsgeb\u00fchr liegt bei 15 % des Preises. Der Kunde ist verpflichtet, die Annahme der Stornierungsgeb\u00fchr zu best\u00e4tigen, um die schriftliche Genehmigung der Stornierung von PCE zu erhalten. Nach besagter schriftlicher Genehmigung treten die Stornierung und die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Stornierungsgeb\u00fchr in Kraft.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"3.\"><h3>\u00c4nderungen<\/h3><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol id=\"l5\"><li data-list-text=\"3.1\"><p>Der Kunde kann \u00c4nderungen an seinem Auftrag vornehmen, wenn PCE schriftlich zustimmt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"3.2\"><p>Um den \u00c4nderungsw\u00fcnschen des Kunden zu entsprechen, kann PCE die Preisgestaltung und die Liefertermine \u00e4ndern. Wenn PCE in Erwartung des Kundenauftrags Arbeiten leistet oder Materialien einkauft und diese Arbeiten bzw. Materialien aufgrund der vom Kunden gew\u00fcnschten \u00c4nderungen nicht mehr ben\u00f6tigt werden, ist der Kunde dennoch f\u00fcr deren Bezahlung verantwortlich.<\/p><\/li><\/ol><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"4.\"><h3>Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3><ol id=\"l6\"><li data-list-text=\"4.1.\"><p>Die Zahlung erfolgt drei\u00dfig Tage nach Rechnungsstellung oder Lieferung, je nachdem welche Frist sp\u00e4ter beginnt. PCE ist berechtigt, die Lieferung je nach Vorauszahlung ganz oder teilweise zu leisten. PCE erkl\u00e4rt diesen Vorbehalt sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p><\/li><li data-list-text=\"4.2.\"><p>Nach Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist ist der Kunde im Verzug. Innerhalb des Verzugs unterliegt die Zahlung einer Verzinsung gem\u00e4\u00df dem gesetzlich geltenden Verzugszinssatz. PCE beh\u00e4lt sich das Recht vor, weitere Schadensanspr\u00fcche zu stellen.<\/p><\/li><li data-list-text=\"4.3.\"><p>Der Kunde ist nicht berechtigt, Anspr\u00fcche gegen PCE dagegen aufzurechnen oder das Zur\u00fcckbehaltungsrecht auszu\u00fcben, sofern die Gegenanspr\u00fcche des Kunden nicht unstrittig sind oder durch ein rechtskr\u00e4ftiges Gerichtsurteil festgestellt wurden. Im Falle von M\u00e4ngeln bleiben die Gegenanspr\u00fcche des Kunden erhalten. Vorbehaltlich der Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches (\u00a7 354a HGB) kann der Kunde seine Anspr\u00fcche nicht an einen Dritten abtreten.<\/p><\/li><li data-list-text=\"4.4.\"><p>Wenn nach Vertragsabschluss offensichtlich wird (z. B. aufgrund eines Insolvenzantrags), dass der Anspruch von PCE auf Zahlung durch die Zahlungsunf\u00e4higkeit des Kunden gef\u00e4hrdet ist, ist PCE berechtigt, die Vertragserf\u00fcllung gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern und bei Bedarf unter Festlegung eines Termins vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p><\/li><li data-list-text=\"4.5.\"><p>Alle Preise und Geb\u00fchren unterliegen gegebenenfalls gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen der Mehrwertsteuer (MwSt.).<\/p><\/li><li data-list-text=\"4.6.\"><p>Im Falle eines Versendungsverkaufs tr\u00e4gt der Kunde die Kosten f\u00fcr Bef\u00f6rderung und Versicherung. Der Kunde ist auch f\u00fcr Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben verantwortlich. Wenn PCE gesetzlich verpflichtet ist, vom Kunden Steuern zu<\/p><p>erheben, werden diese auf der dem Kunden gestellten Rechnung aufgef\u00fchrt. Der Kunde ist verpflichtet, die oben erw\u00e4hnten Steuern zu zahlen, sofern er PCE nicht eine g\u00fcltige Steuerbefreiung vorlegt.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"5.\"><h3>Lieferfrist und Lieferverz\u00f6gerungen<\/h3><ol id=\"l7\"><li data-list-text=\"5.1.\"><p>Von PCE angegebene Lieferfristen und -termine gelten als Ann\u00e4herungswerte, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben. Alle Liefer- und Dienstleistungstermine werden vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs der notwendigen Informationen und Genehmigungen bei PCE festgelegt. Wenn eine Versendung vereinbart ist, beziehen sich die Lieferfristen und -termine aus dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe an die Spedition, sofern von PCE nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben.<\/p><\/li><li data-list-text=\"5.2.\"><p>PCE kann vom Kunden eine Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist oder Verschiebung des Liefertermins um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegen\u00fcber PCE nicht erf\u00fcllt. Wenn der Kunde eine Verz\u00f6gerung der Lieferung verursacht, lagert und bearbeitet PCE alle Posten auf Gefahr des Kunden und stellt dem Kunden den nicht bezahlten Teil des Vertragspreises zuz\u00fcglich geltender Lager-, Versicherungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung.<\/p><\/li><li data-list-text=\"5.3.\"><p>PCE haftet nicht, wenn aufgrund von h\u00f6herer Gewalt oder unvorhersehbarer, von PCE nicht verschuldeter Ereignisse (darunter Betriebsst\u00f6rungen, Lieferkettenprobleme, Arbeitskr\u00e4ftemangel, Pandemien, amtliche Ma\u00dfnahmen oder Ausf\u00e4lle von Lieferanten) eine Lieferung unm\u00f6glich ist oder sich verz\u00f6gert. Sofern die Behinderung nicht nur vor\u00fcbergehender Natur ist, ist PCE in diesen F\u00e4llen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Bei vor\u00fcbergehenden Behinderungen wird die Lieferfrist entsprechend verl\u00e4ngert. Der Kunde kann durch unverz\u00fcgliche schriftliche Mitteilung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Verz\u00f6gerung die Annahme unzumutbar macht.<\/p><\/li><li data-list-text=\"5.4.\"><p>PCE ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, wenn:<\/p><ol id=\"l8\"><li data-list-text=\"(a)\"><p>der Kunde im Rahmen des Vertragszwecks die Teillieferung nutzen kann,<\/p><\/li><li data-list-text=\"(b)\"><p>die Lieferung der verbleibenden Waren bzw. Software gesichert ist und<\/p><\/li><li data-list-text=\"(c)\"><p>dem Kunden keine wesentlichen Zusatzkosten entstehen (sofern PCE sich zur \u00dcbernahme der Kosten verpflichtet).<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"5.5.\"><p>PCE \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr Fehlmengen und Besch\u00e4digungen, sofern der Kunde nicht s\u00e4mtliche Versandbeh\u00e4lter und Verpackungsmaterialien zur \u00dcberpr\u00fcfung aufbewahrt und das Problem fristgerecht mitteilt.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"6.\"><h3>Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Annahme, Annahmeverzug<\/h3><ol id=\"l9\"><li data-list-text=\"6.1.\"><p>Sofern im Auftrag nicht anderweitig vorgesehen, versendet PCE Waren und Software auf Kosten des Kunden an einen vereinbarten Zielort (\"Versendungsverkauf\"), wobei PCE das Recht hat, die Versendungsmethode (einschlie\u00dflich Frachtf\u00fchrer, Weg und Verpackung) nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Wenn im Auftrag nicht ausdr\u00fccklich so bestimmt, erfolgt<\/p><p>die Lieferung am Lager (ab Werk). Auf jeden Fall ist das PCE-Lager der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und jegliche nachfolgende Erf\u00fcllung.<\/p><\/li><li data-list-text=\"6.2.\"><p>Das Risiko des versehentlichen Verlusts, der Besch\u00e4digung oder der Zerst\u00f6rung der Waren bzw. der Software geht sp\u00e4testens bei der \u00dcbergabe an den Kunden \u00fcber. Im Falle des Versendungsverkaufs gehen die besagten Gefahren und das Risiko der Verz\u00f6gerung nach der Lieferung der Waren bzw. der Software an den Bef\u00f6rderer an den Kunden \u00fcber. Falls der Kunde sich im Annahmeverzug befindet, gilt die \u00dcbergabe als erfolgt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"6.3.\"><p>Wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet oder nicht mitwirkt oder wenn die Lieferung von PCE sich aus vom Kunden zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, hat PCE das Recht, Schadensersatz f\u00fcr den sich daraus ergebenden Schaden, einschlie\u00dflich Mehraufwendungen, zu verlangen. PCE berechnet f\u00fcr jede Verz\u00f6gerung ab dem Liefertermin bzw. der Mitteilung der Versandbereitschaft eine Konventionalstrafe von 0,5 % des Nettopreises pro vollendeter Kalenderwoche, maximal 5 % des Lieferwerts. PCE beh\u00e4lt sich das Recht vor, h\u00f6heren Schadensersatz zu beanspruchen und nachzuweisen sowie andere gesetzliche Rechte geltend zu machen. Der Kunde beh\u00e4lt sich das Recht vor, nachzuweisen, dass PCE kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden erheblich unter dem im Vorliegenden als Konventionalstrafe angegebenen Betrag liegt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"6.4.\"><p>Insofern als eine Annahme erfolgen soll, gelten die gekauften Waren und Softwareprogramme als angenommen, wenn:<\/p><ol id=\"l10\"><li data-list-text=\"(a)\"><p>die Lieferung und - wenn PCE auch f\u00fcr die Installation verantwortlich ist - die Installation abgeschlossen sind,<\/p><\/li><li data-list-text=\"(b)\"><p>PCE hat den Kunden unter Bezugnahme auf die Geltung der Annahme gem\u00e4\u00df Absatz 5.5 \u00fcber den Abschluss der Installation durch PCE benachrichtigt und den Kunden zur Annahme aufgefordert,<\/p><\/li><li data-list-text=\"(c)\"><p>[zehn] Arbeitstage seit der Lieferung oder Installation vergangen sind oder der Kunde die gekaufte Sache jetzt nutzt (z. B. die gelieferte Ausr\u00fcstung in Betrieb genommen hat) und diesbez\u00fcglich seit der Lieferung oder Installation [zehn] Arbeitstage vergangen sind und<\/p><\/li><li data-list-text=\"(d)\"><p>der Kunde den Liefergegenstand, nicht innerhalb der unter (c) angegebenen Frist angenommen hat, und zwar aus einem anderen Grund als dem eines PCE mitgeteilten Mangels, der die Nutzung des gekauften Gegenstands unm\u00f6glich macht oder sie erheblich beeintr\u00e4chtigt.<\/p><\/li><\/ol><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"7.\"><h3>Software-Lizenzvereinbarung<\/h3><ol id=\"l11\"><li data-list-text=\"7.1.\"><p>Der Kunde erh\u00e4lt im Folgenden eine einfache, nicht ausschlie\u00dfliche Lizenz zur Nutzung der Software:<\/p><ol id=\"l12\"><li data-list-text=\"(a)\"><p>Das Nutzungsrecht unterliegt der Voraussetzung der vollst\u00e4ndigen Bezahlung gem\u00e4\u00df Absatz 3.<\/p><\/li><li data-list-text=\"(b)\"><p>Die Nutzungserlaubnis ist auf die Gesch\u00e4ftszwecke des Kunden beschr\u00e4nkt. Sie umfasst die Installation der Software, ihr Laden in den Hauptspeicher und deren ihrem Zweck entsprechende Nutzung. Der Kunde darf die Software nur gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes \u00a7 69d, Absatz 2 bis 3 und \u00a7 69e sichern oder dekompilieren. Jegliche dadurch gewonnenen Informationen d\u00fcrfen nur zu den in den vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen erw\u00e4hnten Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergeleitet werden. Der Kunde darf die Software oder eines ihrer Teile, z. B. Datenbanken, nicht anderweitig modifizieren. Weitere Angaben zur erlaubten Nutzung ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der Lizenzbescheinigung.<\/p><\/li><li data-list-text=\"(c)\"><p>Die Nutzungserlaubnis ist auf das urspr\u00fcngliche Lieferland beschr\u00e4nkt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.<\/p><\/li><li data-list-text=\"(d)\"><p>Das Nutzungsrecht ist nicht zeitlich beschr\u00e4nkt (unbefristete Lizenz), sofern nicht im Vertrag anderweitig vereinbart (z. B. als Abonnement).<\/p><\/li><li data-list-text=\"(e)\"><p>An den Kunden werden keine weiteren Rechte an der Software (geistige Eigentumsrechte oder andere) \u00fcbertragen. Insbesondere hat der Kunde nicht das Recht, die Software zu unterlizenzieren oder sie anderweitig Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen, wovon die vollst\u00e4ndige \u00dcbertragung gem\u00e4\u00df Absatz 6.2 als Einziges ausgenommen ist.<\/p><\/li><li data-list-text=\"(f)\"><p>Jegliche stillschweigende oder konkludente Gew\u00e4hrung weiterer Rechte ist ausgeschlossen.<\/p><\/li><li data-list-text=\"(g)\"><p>Nach der Ausgabe des Lizenzschl\u00fcssels gew\u00e4hrt dessen alleiniger Besitz keine Nutzungsrechte an der Software.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"7.2.\"><p>Der Kunde darf seine Nutzungsrechte an der Software nur als Ganzes \u00fcbertragen. Die \u00dcbertragung f\u00fchrt zum Verlust aller Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, die Software auf seinen Ger\u00e4ten vollst\u00e4ndig zu l\u00f6schen und alle verbleibenden Datentr\u00e4ger, welche die Software enthalten, zu vernichten.<\/p><\/li><li data-list-text=\"7.3.\"><p>PCE stellt Maintenance Releases, d. h. Updates, Upgrades, Releases oder sonstige Anpassungen oder \u00c4nderungen der Software, einschlie\u00dflich aktualisierter Dokumentationen, nach ihrem eigenen Ermessen bereit. Jegliche weitere Pflege bzw. Unterst\u00fctzung erfolgt nur, wenn der Kunde einen Maintenance and Support Services Agreement mit PCE abschlie\u00dft. Das gilt auch f\u00fcr die Installation und Konfiguration der Software bzw. jegliche Schulung des Personals des Kunden.<\/p><\/li><li data-list-text=\"7.4.\"><p>Nur der Kunde ist f\u00fcr den Verlust oder die \u00c4nderung von Daten, Dateien oder Informationen verantwortlich, die durch geeignete Sicherungskopien h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen.<\/p><\/li><li data-list-text=\"7.5.\"><p>Der Kunde ergreift alle angemessenen Ma\u00dfnahmen, um die Software sowie die Maintenance Releases, Remotezugriffssoftware, Dokumentation und jegliche andere Arbeitsprodukte, die PCE im Zusammenhang mit der Software dem Kunden zur Verf\u00fcgung stellt, vor einer Bedrohung des geistigen Eigentums von PCE wie Patentverletzung, Zweckentfremdung, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu sch\u00fctzen. Der Kunde<\/p><p>benachrichtigt PCE umgehend, wenn er von einer solchen Bedrohung Kenntnis erh\u00e4lt und mit PCE bei angemessenen Vorbeuge- oder Abhilfema\u00dfnahmen zusammenarbeitet.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"8.\"><h3>Produktspezifikationen und R\u00fccksendungen<\/h3><ol id=\"l13\"><li data-list-text=\"8.1.\"><p>PCE kann Spezifikationen an der Ausr\u00fcstung ohne vorherige Ank\u00fcndigung \u00e4ndern, es sei denn, sie stimmt den Spezifikationen schriftlich zu.<\/p><\/li><li data-list-text=\"8.2.\"><p>Angegebene Wareneigenschaften, darunter Produktgewicht, Ma\u00dfe, Wert, Kapitalrendite, Belastbarkeit, Toleranz und andere technische Daten, gew\u00e4hrleisten diese Eigenschaften nicht, sondern werden nur zu Informationszwecken angegeben.<\/p><\/li><li data-list-text=\"8.3.\"><p>Ausr\u00fcstung, die speziell f\u00fcr den Kunden konstruiert, ge\u00e4ndert, angepasst oder konfiguriert wird, kann nicht zur\u00fcckgesendet werden, es sei denn, es besteht ein g\u00fcltiger Gew\u00e4hrleistungsanspruch und die Ausr\u00fcstung kann nicht repariert werden. Der Kunde darf keine Ausr\u00fcstung zur\u00fccksenden, die ge\u00e4ndert, besch\u00e4digt, benutzt oder vorinstalliert ist. Sofern PCE keinen Versendungsfehler unterl\u00e4uft oder der Kunde keinen g\u00fcltigen Gew\u00e4hrleistungsanspruch erhebt, kann unbenutzte Standardausr\u00fcstung nur dann zur\u00fcckgesendet werden, wenn der Kunde bei PCE um Genehmigung und Anweisungen zur R\u00fccksendung ersucht, bevor er irgendetwas zur\u00fccksendet. PCE kann dem Kunden f\u00fcr jede R\u00fccksendung nach eigenem Ermessen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in Rechnung stellen.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"9.\"><h3>Eigentumsvorbehalt<\/h3><ol id=\"l14\"><li data-list-text=\"9.1.\"><p>Bis zur vollen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen von PCE, die sich aus dem Vertrag und der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung ergeben (gesicherte Forderungen) beh\u00e4lt sich PCE das Eigentum an den verkauften Waren vor (Eigentumsvorbehalt).<\/p><\/li><li data-list-text=\"9.2.\"><p>Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren d\u00fcrfen vor der vollst\u00e4ndigen Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht an Dritte verpf\u00e4ndet oder als Sicherheit abgetreten werden. Der Kunde benachrichtigt PCE umgehend schriftlich, wenn ein Antrag auf die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht wird oder Dritte die PCE geh\u00f6renden Waren beschlagnahmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren mit Sorgfalt zu behandeln und auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Feuer, Wasserschaden und Diebstahl zu versichern.<\/p><\/li><li data-list-text=\"9.3.\"><p>Im Falle eines Versto\u00dfes des Kunden gegen den Vertrag, insbesondere des Zahlungsverzugs bez\u00fcglich des f\u00e4lligen Kaufpreises ist PCE berechtigt, gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten bzw. aufgrund des Eigentumsvorbehalts die R\u00fcckgabe der Waren zu verlangen. Die Forderung auf R\u00fcckgabe stellt nicht gleichzeitig eine Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts dar; stattdessen ist PCE berechtigt, nur die R\u00fcckgabe der Waren zu verlangen und sich das Recht auf R\u00fccktritt vorzubehalten. Falls der Kunde den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht entrichtet, kann PCE diese Rechte nur dann geltend machen, wenn dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist gesetzt wurde oder wenn das Setzen einer solchen First gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen wegfallen kann.<\/p><\/li><li data-list-text=\"9.4.\"><p>\u00dcberschreitet der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von PCE um mehr als 10 %, gibt PCE nach Aufforderung des Kunden nach Wahl von PCE Sicherheiten frei.<\/p><\/li><li data-list-text=\"9.5.\"><p>Der Eigentumsvorbehalt gilt dementsprechend f\u00fcr alle Datentr\u00e4ger, Handb\u00fccher, Anweisungen und andere die Software betreffenden Unterlagen.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"10.\"><h3>M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden<\/h3><ol id=\"l15\"><li data-list-text=\"10.1.\"><p>Wenn nicht anders angegeben, unterliegen die Rechte des Kunden im Falle von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Waren bzw. Software den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Rechte des Kunden gem\u00e4\u00df getrennt erstellter Gew\u00e4hrleistungen bleiben davon in jedem Fall unber\u00fchrt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.2.\"><p>Die Waren bzw. die Software sind frei von Sachm\u00e4ngeln, wenn die gesetzlichen Vorschriften nach \u00a7 434 Absatz 2 BGB erf\u00fcllt sind. Im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit nach \u00a7 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB haben Produktbeschreibungen, die Teil des Vertrags sind oder auf die im Vertrag verwiesen wird, Vorrang vor anderen Informationen.<\/p><p>\u00a7 434 Absatz 3 BGB gilt subsidi\u00e4r.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.3.\"><p>Der Kunde inspiziert die gelieferten Waren bzw. Softwareprogramme umgehend nach der Lieferung an den Kunden oder den vom Kunden angegebenen Dritten. Die Waren bzw. Software gelten im Hinblick auf offensichtliche M\u00e4ngel und bei anderen bei einer umgehenden, sorgf\u00e4ltigen Inspektion erkennbare M\u00e4ngel als vom Kunden angenommen, wenn PCE nicht innerhalb von zehn Gesch\u00e4ftstagen nach der Lieferung vom Kunden eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge erh\u00e4lt. Im Hinblick auf sonstige M\u00e4ngel gelten die gelieferten Gegenst\u00e4nde als vom Kunden genehmigt, wenn PCE nicht innerhalb von zehn Tagen, nachdem der Mangel erkennbar wurde, eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge erh\u00e4lt, wobei jedoch die Mitteilungsfrist entsprechend fr\u00fcher beginnt, wenn der Mangel bei normalem Gebrauch schon fr\u00fcher offensichtlich war. Auf Aufforderung von PCE wird jeder beanstandete Gegenstand auf Kosten des Kunden an PCE zur\u00fcckgesandt. Im Falle einer gerechtfertigten M\u00e4ngelr\u00fcge erstattet PCE dem Kunden die Kosten der preisg\u00fcnstigsten Versendungsmethode; diese Erstattung gilt jedoch nicht f\u00fcr h\u00f6here Kosten aufgrund der Tatsache, dass der Gegenstand an einem anderen Ort ist als dem Ort der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.4.\"><p>Falls die gelieferten Waren bzw. Softwareprogramme M\u00e4ngel aufweisen, hat PCE das Recht, diese M\u00e4ngel nach alleinigem Ermessen durch eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Falls die von PCE gew\u00e4hlte Methode der Nacherf\u00fcllung unter den Umst\u00e4nden f\u00fcr den Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde sich weigern, diese Methode zu akzeptieren. Das gesetzliche Recht von PCE, eine Nacherf\u00fcllung abzulehnen, bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.5.\"><p>PCE ist berechtigt, die Nacherf\u00fcllung von der Zahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises durch den Kunden abh\u00e4ngig zu machen. Ungeachtet des Vorstehenden hat der Kunde das Recht, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel stehenden Teil des Kaufpreises einzubehalten.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.6.\"><p>Der Kunde r\u00e4umt PCE eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung ein und stellt PCE zu diesem Zweck die Waren bzw. Softwareprogramme zur Verf\u00fcgung. PCE kann nach eigenem Ermessen versuchen, die M\u00e4ngel aus der Ferne zu identifizieren und zu beseitigen. Der<\/p><p>Der Kunde ist verpflichtet, mit PCE hinsichtlich der angegebenen Methode zur Problemidentifizierung und -l\u00f6sung zusammenzuarbeiten. Stellt PCE fest, dass Arbeiten vor Ort erforderlich sind, organisiert PCE die Entsendung eines Kundendiensttechnikers. Im Falle einer Ersatzlieferung sendet der Kunde gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen die m\u00e4ngelbehafteten Waren an PCE zur\u00fcck.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.7.\"><p>PCE tr\u00e4gt gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften und diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen die f\u00fcr die Inspektion und Nacherf\u00fcllung entstehenden Kosten oder erstattet sie, darunter die Bef\u00f6rderungs-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, sowie gegebenenfalls die Ausbau- und Einbaukosten, vorausgesetzt, dass tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Im Falle des Nichtvorhandenseins eines tats\u00e4chlichen Mangels kann PCE vom Kunden die R\u00fcckerstattung der aufgrund der unberechtigten Forderung nach Nacherf\u00fcllung entstandenen Kosten verlangen, wenn der Kunde wusste oder h\u00e4tte wissen k\u00f6nnen, dass kein Mangel besteht. PCE kann zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr vom Kunden geforderte Arbeiten vor Ort, die h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen, und f\u00fcr au\u00dferhalb der normalen Gesch\u00e4ftszeiten erbrachte Arbeiten berechnen. Die Nichtinstallation oder Nutzung verf\u00fcgbarer Mittel und Ger\u00e4te zur Remote-Verbindung, Remote-Identifizierung und Remote-L\u00f6sung kann zu langsameren Reaktionszeiten und zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr den Kunden f\u00fchren. PCE beh\u00e4lt sich das Recht vor, dem Kunden zus\u00e4tzlich entstandene Kosten und Aufwendungen zu berechnen, wenn der Kunde ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von PCE das Produkt vom urspr\u00fcnglich vereinbarten Ort an einen anderen Ort verbringt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.8.\"><p>Im Falle von Rechtsm\u00e4ngeln (i) verschafft PCE nach alleinigem Ermessen dem Kunden das Recht zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Waren bzw. der Software oder (ii) ersetzt oder modifiziert die Waren bzw. Software so, dass nicht mehr gegen die Rechte Dritter versto\u00dfen wird, vorausgesetzt, dass dieser Ersatz bzw. diese \u00c4nderung die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung durch den Kunden nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.9.\"><p>Die Rechte des Kunden hinsichtlich von M\u00e4ngeln werden ausgeschlossen, wenn der Kunde die Waren bzw. die Software ohne Einwilligung von PCE modifiziert und diese Modifikation die Nacherf\u00fcllung unm\u00f6glich oder unzumutbar schwierig macht. Der Kunde tr\u00e4gt in diesem Fall die Zusatzkosten f\u00fcr die Beseitigung eines Mangels, der sich aus der Modifikation ergibt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"10.10.\"><p>Die Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden unterliegen den folgenden \u00a7\u00a7 11 und 12.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"11.\"><h3>Sonstige Haftung<\/h3><ol id=\"l16\"><li data-list-text=\"11.1.\"><p>In allen F\u00e4llen vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Haftungsanspr\u00fcche des Kunden ist PCE nur im nachstehend angegebenen Ausma\u00df zum Schadensersatz verpflichtet:<\/p><\/li><li data-list-text=\"11.2.\"><p>PCE haftet f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet PCE nur f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe gegen die Kardinalpflichten aus dem Vertrag, deren Erf\u00fcllung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung des Vertrags erforderlich ist oder deren Nichterf\u00fcllung das Erreichen des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und worauf der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut. Im Falle leicht fahrl\u00e4ssiger Verst\u00f6\u00dfe gegen Kardinalpflichten aus dem Vertrag ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt. In jeder anderen Hinsicht ist die Haftung<\/p><p>ausgeschlossen. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Haftung gem\u00e4\u00df dem vorliegenden Absatz 9.2 gilt nicht f\u00fcr den Schadensersatz f\u00fcr die Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit oder im Falle einer Garantie- oder Haftungs\u00fcbernahme gem\u00e4\u00df dem deutschen Produkthaftungsgesetz.<\/p><\/li><li data-list-text=\"11.3.\"><p>PCE haftet nicht, wenn die einen Schaden verursachenden Umst\u00e4nde auf ein ungew\u00f6hnliches oder unvorhersehbares Ereignis zur\u00fcckgehen, das jenseits der Kontrolle von PCE liegt, und deren Folgen auch mit aller gebotenen Sorgfalt nicht zu vermeiden sind. Zudem haftet PCE nicht f\u00fcr den Ausfall oder die St\u00f6rung der technischen Infrastruktur, die au\u00dferhalb ihres Verantwortungsbereichs liegt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"11.4.\"><p>Die Bestimmungen des vorliegenden \u00a7 9 gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Organe, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von PCE.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"12.\"><h3>Verj\u00e4hrungsfrist<\/h3><ol id=\"l17\"><li data-list-text=\"12.1.\"><p>Die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr sich aus Sachm\u00e4ngeln und Rechtsm\u00e4ngeln ergebende Forderungen betr\u00e4gt ein Jahr ab der Lieferung. Gesetzliche Regelungen zur Verj\u00e4hrungsfrist (insbesondere \u00a7 438 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 3 sowie \u00a7\u00a7 444 und 445b BGB) bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p><\/li><li data-list-text=\"12.2.\"><p>Die vorstehend erw\u00e4hnten Verj\u00e4hrungsfristen gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzforderungen des Kunden, die auf einem Mangel an den Waren oder der Software basieren, sofern die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist (\u00a7\u00a7 195 und 199 BGB) zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchrt. Schadensersatzforderungen des Kunden gem\u00e4\u00df Absatz 9.1 Satz 1 und 2 des Vorliegenden und Forderungen gem\u00e4\u00df dem Produkthaftungsgesetz unterliegen den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"13.\"><h3>Normen und Vorschriften<\/h3><p>PCE stellt pflichtgem\u00e4\u00df sicher, dass die Waren bzw. die Software den Gesetzen und Normen entsprechen, welche auf die Nutzung der Waren bzw. der Software durch den Nutzer anwendbar sind. PCE gew\u00e4hrleistet jedoch nicht, dass die Waren allen Gesetzen und Normen entsprechen, die f\u00fcr den Kunden ma\u00dfgeblich sind, au\u00dfer wenn es ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ist der Kunde f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Installation, Bedienung und Kalibrierung der Waren bzw. der Software gem\u00e4\u00df den geltenden Gesetzen und Standards verantwortlich.<\/p><\/li><li data-list-text=\"14.\"><h3>Produkthandb\u00fccher und andere Unterlagen<\/h3><ol id=\"l18\"><li data-list-text=\"14.1.\"><p>Der Kunde best\u00e4tigt und stimmt zu, dass die Befolgung der Installationsinformationen, Produkt- und Systemhandb\u00fccher, Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen und sonstige von PCE bereitgestellte Unterlagen und Spezifikationen (\"Dokumentation\") von kritischer Bedeutung sind.<\/p><\/li><li data-list-text=\"14.2.\"><p>PCE weist den Kunden hiermit darauf hin, dass die Nichtbefolgung der Dokumentation die sich aus den Waren bzw. der Software oder in Verbindung damit<\/p><p>ergebenden Forderungen des Kunden, die er ansonsten m\u00f6glicherweise gegen PCE hat, beeintr\u00e4chtigt oder ausschlie\u00dft.<\/p><\/li><li data-list-text=\"14.3.\"><p>Der Kunde stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden, die an der Installation, Bedienung und Wartung der Waren bzw. der Software beteiligt sind, mit der ma\u00dfgeblichen Dokumentation vertraut sind und diese befolgen.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"15.\"><h3>WEEE<\/h3><p>Wenn nach geltendem Recht vorgeschrieben, entsorgt PCE gem\u00e4\u00df der EU-Richtlinie Electrical and Electronic Equipment Waste (\"WEEE\") elektrische und elektronische Altger\u00e4te auf Kosten des Kunden.<\/p><\/li><li data-list-text=\"16.\"><h3>R\u00fcckverfolgbarkeit<\/h3><p>Der Kunde best\u00e4tigt, dass PCE die Waren zur\u00fcckverfolgen, die Waren bzw. die Software zur\u00fcckrufen oder andere Abhilfema\u00dfnahmen ergreifen kann. Der Kunde arbeitet bei Ma\u00dfnahmen dieser Art mit. Im Falle eines Wiederverkaufs wird der Kunde nach geltendem Recht als H\u00e4ndler betrachtet und muss alle damit verbundenen Verpflichtungen \u00fcbernehmen, darunter: (i) die mindestens zehnj\u00e4hrige Aufbewahrung aller f\u00fcr R\u00fcckverfolgungen und R\u00fcckrufe erforderlichen Unterlagen und Informationen; (ii) die umgehende Benachrichtigung von PCE \u00fcber Beschwerden oder Vorf\u00e4lle unter genauer Befolgung der von PCE gegebenen Anweisungen \u00fcber die Untersuchung oder Bearbeitung der Sache; und (iii) die Einhaltung aller geltenden Lager- und Bef\u00f6rderungsverpflichtungen.<\/p><\/li><li data-list-text=\"17.\"><h3>Compliance und Ausfuhrkontrollen<\/h3><ol id=\"l19\"><li data-list-text=\"17.1.\"><p>Bei der Erf\u00fcllung seiner vertragsgem\u00e4\u00dfen Verpflichtungen und Aus\u00fcbung seiner vertragsgem\u00e4\u00dfen Rechte handelt der Kunde jederzeit ethisch und unter Einhaltung aller geltenden (i) Gesetze, Vorschriften, Verhaltenskodizes, Leitf\u00e4den und anderen Anforderungen ma\u00dfgeblicher staatlicher Stellen, staatlicher oder Aufsichtsbeh\u00f6rden oder anderen ma\u00dfgeblichen Gremien; (ii) Gewohnheitsrechte; und (iii) rechtsverbindlichen Gerichtsanordnungen, -urteilen oder -verf\u00fcgungen (zusammen \"Rechtsvorschriften\") der USA und jeglicher Jurisdiktion, in der PCE und der Kunde ans\u00e4ssig oder in Bezug auf den Vertrag gesch\u00e4ftlich t\u00e4tig sind, darunter die jeweils geltenden Rechtsvorschriften \u00fcber Bestechung, dolose Handlungen, korrupte Praktiken und\/oder Geldw\u00e4sche (einschlie\u00dflich des US-Foreign Corrupt Practices Act und des britischen Bribery Act von 2010) in ihrer jeweils letzten Fassung sowie jeweils geltende Rechtsvorschriften \u00fcber Einfuhr-\/Ausfuhrbestimmungen, Steuern bzw. Z\u00f6lle und Abgaben (\"Einfuhr-\/Ausfuhrgesetze\").<\/p><\/li><li data-list-text=\"17.2.\"><p>Der Kunde stellt sicher, dass PCE-Produkte und andere von PCE vertragsgem\u00e4\u00df erworbene Produkte und Technologien (im Sinne dieses Absatzes \"Produkte\") weder in ihrer urspr\u00fcnglichen Form noch nach dem Einbau in andere Gegenst\u00e4nde unter Versto\u00df gegen die Einfuhr-\/Ausfuhrgesetze ausgef\u00fchrt, verkauft, umgeleitet, \u00fcbertragen oder anderweitig ver\u00e4u\u00dfert werden.<\/p><\/li><li data-list-text=\"17.3.\"><p>PCE erwartet vom Kunden, dass er alle ma\u00dfgeblichen Rechtsvorschriften zu Ausfuhrkontrollen einh\u00e4lt; PCE t\u00e4tigt weder unmittelbar noch mittelbar Gesch\u00e4fte mit auf<\/p><p>Sanktionslisten stehenden Parteien oder mit Gegenst\u00e4nden mit Endnutzungsbeschr\u00e4nkungen. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass PCE sich entschieden hat, weder unmittelbar noch mittelbar Produkte, Software oder Dienstleistungen an ein Land oder in einem Land zu verkaufen, zu liefern, zu \u00fcbertragen oder auszuf\u00fchren oder dort zu unterst\u00fctzen, das dem von den USA, der EU oder der Schweiz eingef\u00fchrten Sanktionsprogramm unterliegt. Zudem hat sich PCE wegen der aktuellen politischen und humanit\u00e4ren Situation sowie den mit dem Handel mit den nicht von der Ukraine kontrollierten Gebieten (wie etwa der Krim, Sewastopol, Saporischschja, Volksrepublik Luhansk, Cherson, Volksrepublik Donezk) sowie Russland, Kuba, Iran, Syrien, Sudan, Nordkorea und Afghanistan verbundenen Reputations- und Gesch\u00e4ftsrisiken entschieden, weder unmittelbar noch mittelbar vertragsgem\u00e4\u00df oder in Verbindung mit dem Vertrag gelieferte Produkte (darunter Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien) zur Nutzung oder Unterst\u00fctzung an Kunden und Nutzer verkauft, ausf\u00fchrt oder wiederausf\u00fchrt, die in diesen L\u00e4ndern bzw. Gebieten ans\u00e4ssig sind. Soweit es Myanmar betrifft, werden Verkauf an dieses Land und Unterst\u00fctzung darin PCE von Fall zu Fall zur Pr\u00fcfung vorgelegt. Die Liste der L\u00e4nder bzw. Gebiete kann sich je nach der internationalen Entwicklung \u00e4ndern und PCE aktualisiert diese Liste dementsprechend. Zudem kann PCE sich nach alleinigem Ermessen entscheiden, keine Produkte an Unternehmen zu verkaufen oder bei Unternehmen zu unterst\u00fctzen, die auf einer Sanktionsliste stehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen PCE geltend zu machen, falls PCE sich weigert dem Kunden in einem dieser L\u00e4nder bzw. Gebiete etwas zu verkaufen oder ihn zu unterst\u00fctzen oder einem dieser Unternehmen etwas zu verkaufen. Der Kunde darf weder unmittelbar noch mittelbar vertragsgem\u00e4\u00df oder in Verbindung mit dem Vertrag gelieferte Produkte in einem der oben aufgef\u00fchrten L\u00e4nder bzw. Gebiete oder zur dortigen Nutzung verkaufen, ausf\u00fchren oder wiederausf\u00fchren.<\/p><\/li><li data-list-text=\"17.4.\"><p>Der Kunde bem\u00fcht sich nach besten Kr\u00e4ften sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz 17.1 bis 17.3 von Dritten auf einer nachgelagerten Handelsstufe, darunter m\u00f6glichen Wiederverk\u00e4ufern, respektiert wird.<\/p><\/li><li data-list-text=\"17.5.\"><p>Der Kunde richtet einen ad\u00e4quaten \u00dcberwachungsmechanismus ein und erh\u00e4lt ihn aufrecht, um das Verhalten von Dritten auf einer nachgelagerten Handelsstufe, darunter m\u00f6glichen Wiederverk\u00e4ufern, zu entdecken, was dem Zweck von Absatz 17.1 bis 17.3 zuwiderl\u00e4uft.<\/p><\/li><li data-list-text=\"17.6.\"><p>Der Kunde h\u00e4lt die Datenschutzgesetze aller ma\u00dfgeblichen Jurisdiktionen vollumf\u00e4nglich ein und stellt sich, dass seine Mitarbeitenden, Beauftragten und Auftragnehmer die Bestimmungen dieser Gesetze beachten.<\/p><\/li><li data-list-text=\"17.7.\"><p>Jeglicher Versto\u00df gegen Absatz 17.1 bis 17.6 stellt einen wesentlichen Versto\u00df gegen einen wesentlichen Teil des Vertrags dar, und PCE ist berechtigt, geeignete Abhilfema\u00dfnahmen in Gang zu setzen, darunter:<\/p><ol id=\"l20\"><li data-list-text=\"(i)\"><p>die K\u00fcndigung des Vertrags; und<\/p><\/li><li data-list-text=\"(ii)\"><p>eine Konventionalstrafe f\u00fcr jeden Versto\u00df gegen Absatz 17.1 bis 17.6, es sei denn, der Kunde ist f\u00fcr den Versto\u00df nicht verantwortlich. Die Konventionalstrafe wird von PCE nach ihrem billigen Ermessen festgelegt und kann, wenn sie \u00fcberh\u00f6ht ist, von einem zust\u00e4ndigen Gericht reduziert werden.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"17.8.\"><p>Der Kunde informiert PCE umgehend \u00fcber jegliche Probleme bei der Anwendung von Absatz 17.1 bis 17.6, darunter \u00fcber jegliche ma\u00dfgebliche Aktivit\u00e4ten Dritter, welche dem Zweck von Absatz 17.1 bis 17.3 zuwiderlaufen. Der Kunde stellt PCE innerhalb von zwei Wochen nach einem einfachen Ersuchen um Informationen \u00fcber die Einhaltung der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Absatz 17.1 bis 17.6 diese Informationen zur Verf\u00fcgung.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"18.\"><h3>Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h3><ol id=\"l21\"><li data-list-text=\"18.1.\"><p>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen PCE und dem Kunden unterliegen unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG), dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p><\/li><li data-list-text=\"18.2.\"><p>Wenn der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist der ausschlie\u00dfliche - auch internationale - Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der vertraglichen Beziehung ergeben, der Gesch\u00e4ftssitz von PCE in Heppenheim. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 HGB ist. Jedoch ist PCE in jedem Fall berechtigt, am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder einer vorherigen Einzelvereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben. Vorrangige Rechtsvorschriften, insbesondere zum ausschlie\u00dflichen Gerichtsstand, bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p><\/li><\/ol><\/li><li data-list-text=\"19.\"><h3>Letzte Bestimmungen<\/h3><ol id=\"l22\"><li data-list-text=\"19.1.\"><p>\u00c4nderungen und Nachtr\u00e4ge zu diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen m\u00fcssen schriftlich erfolgen. Diese Vorschrift kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung au\u00dfer Kraft gesetzt werden.<\/p><\/li><li data-list-text=\"19.2.\"><p>Sind einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise ung\u00fcltig, wird die G\u00fcltigkeit der verbleibenden Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die ung\u00fcltige durch eine g\u00fcltige Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ung\u00fcltigen Bestimmung soweit wie m\u00f6glich entspricht. Das Gleiche gilt f\u00fcr Vertragsl\u00fccken.<\/p><\/li><\/ol><\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nutzungsbedingungen Zuletzt aktualisiert: 2. M\u00e4rz 2018 ABSCHNITT 1. Akzeptanz und Nutzungsbedingungen. Willkommen auf der Website von Sys-Tech Solutions, Inc. d\/b\/a Systech International\u00ae (\"Systech\", \"wir\", \"uns\", oder \"unser\"). 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